Berufe & Lebens formen

Alle Getauften sind berufen, Gott und den Menschen zu dienen und auf ihre Weise dem Beispiel Jesu zu folgen. Manche erkennen ihre Berufung darin, ihre Talente auch in einen Beruf in der Kirche einzubringen, etwa als Pastoralreferentin, als Gemeindereferent oder als Kirchenmusikerin. Wer sich etwa zum Ordensleben berufen fühlt, folgt dem Vorbild Jesu gerade auch in der Ehelosigkeit.

Im Dienst Jesu

„Vor 22 Jahren begann ich als Religionslehrerin im Kirchendienst an einer Grund- und Hauptschule. Den Beruf habe ich gewählt, weil mir mein Glaube und die Auseinandersetzung mit der Frage, wie heute in der Nachfolge Jesu gelebt werden kann, immer schon wichtig waren. Es ist schön, im Unterricht Kindern und Jugendlichen zu begegnen, mit ihnen zu sprechen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen und sie ein kleines Stück auf ihrem Weg zu begleiten – manchmal auch über mehrere Jahre hinweg. (…) Auch als Ausbildungsleitung von ReligionslehrerInnen i.K. und GemeindeassistentInnen bin ich an der Schule geblieben, um die ‚Bodenhaftung‘ nicht zu verlieren und glaubhaft zu bleiben mit dem, was ich in der Ausbildung erzähle.“

Claudia Schäble, Schelldorf

 

„Theologie habe ich studiert, weil ich Antworten auf viele Fragen gesucht habe. Fasziniert war und bin ich von den Antworten, denen ich in den Zeugnissen der Kulturgeschichte und in der zeitgenössischen Theologie begegnet bin. Für mich hat sich darin ein Weg gezeigt, zu dem die wachsende Einsicht gehört, dass Glauben vernünftig ist. Nicht stehenbleiben, sondern auf diesem Weg weitergehen – das will ich noch heute. (…) Die Entscheidung für den Beruf Religionslehrerin habe ich nie bereut, sondern ich werde immer wieder durch den Perspektivenwechsel bereichert und beschenkt, der sich häufig aus den Gesprächen mit den Jugendlichen ergibt. Wenn mir junge Menschen signalisieren, dass auch sie der Unterricht bereichert hat, bin ich glücklich.“

Marianne Lerbs, Freiburg

„Schon früh war ich in die kirchliche Jugendarbeit meiner Pfarrei eingebunden und diese starke Gemeinschaft hat mir viele schöne Stunden beschert. In der Schule konnte ich von engagierten Religionslehrern profitieren, die interessanten Unterricht gehalten haben. Ich lernte ein ansprechendes und abwechslungsreiches Fach kennen und möchte diese vermittelte Freude nun weitergeben. Nicht zuletzt ist es der Glaube an unseren Gott, der mich stärkt und bestärkt, diesen Weg zu gehen. Den Schülern zu helfen, ihren eigenen Weg zu finden und zu gestalten, ist für mich als angehender Religionslehrer eine wichtige Aufgabe.“

Stephen Jung, Durmersheim

Religionslehrer/In – was ist das?

ReligionslehrerInnen erteilen hauptberuflich katholischen Religionsunterricht an Schulen. Dazu stehen sie im staatlichen oder kirchlichen Dienst. Sie reflektieren mit SchülerInnen Fragen zu Glauben und Gott. Dabei motivieren sie zu einem religiösen Leben und verantwortungsvollen Handeln in Kirche und Gesellschaft. Die meisten ReligionslehrerInnen unterrichten auch andere Fächer wie Deutsch, Mathematik, Sport oder Englisch. Sie haben die entsprechenden Hochschulabschlüsse erworben, die Lehramtsprüfungen bestanden und die missio canonica erhalten, die kirchliche Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht.

Religionslehrer/Innen – warum?

Bereits in der Weimarer Reichsverfassung war Religion als Unterrichtsfach verankert (Art.149). Und auch heute ist der Religionsunterricht grundrechtlich geschützt (Art.7 Abs.3 Grundgesetz). Um das gemeinsame und gemeinschaftlich getragene Anliegen von Staat und Kirche in Sachen Religionsunterricht zu erfüllen, gibt es ReligionslehrerInnen im kirchlichen und staatlichen Dienst. Wer Religion unterrichtet, soll „junge Menschen auf einen guten Weg bringen; sie eine wichtige Strecke begleiten, Mensch zu werden; das Wichtigste in ihnen kräftigen, damit sie ihr Leben bejahen können. (...) Dieses Wichtigste im Leben heißt in der Glaubenssprache: Glaube, Hoffnung und Liebe haben.“ (Die deutschen Bischöfe, Die bildende Kraft des Religionsunterrichts, 56/1996, Nr. 10, S. 81). Auf der Gemeinsamen Synode der Bistümer in Deutschland wurden die Ziele des Religionsunterrichts folgendermaßen umschrieben: „Der Religionsunterricht weckt und reflektiert die Frage nach Gott, nach der Deutung der Welt, nach dem Sinn des Lebens und nach den Normen für das Handeln des Menschen. Er ermöglicht eine Antwort aus der Offenbarung und aus dem Glauben der Kirche. Er befähigt zur persönlichen Entscheidung in Auseinandersetzung mit Konfessionen und Religionen, mit Weltanschauungen und Ideologien und fördert Verständnis und Toleranz gegenüber der Entscheidung anderer.“ (Beschluss zum Religionsunterricht, 2.5.1)

 

Wo leben und arbeiten sie?

ReligionslehrerInnen haben Freude an pädagogischer Arbeit. Innerhalb und außerhalb der Schule setzen sie sich für junge Menschen ein. Sie sind wichtige Ansprechpartner in Glaubens- und Lebensfragen. Absolventen eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums Katholischer Theologie können auch im wissenschaftlichen oder pädagogischen Dienst an Universitäten oder (Fach-)Hochschulen arbeiten. Ebenso können sie etwa in der Bildungsarbeit oder im Bibliotheksdienst angestellt oder publizistisch tätig sein. ReligionslehrerInnen leben persönlich überzeugt ihren Glauben und sind bereit, ihren Schülern etwas vom eigenen Glauben zu vermitteln. Dabei folgt der Religionsunterricht der Lehre der Kirche. Ihre persönliche Lebensführung richtet sich an den Grundsätzen der Kirche aus. Häufig leben sie in Ehe und Familie in der Nähe ihres Arbeitsplatzes.

Religionslehrer/In werden

Das Studium dauert je nach Abschluss zwischen sechs und zehn Semestern. Katholische Theologie kann dabei mit verschiedenen anderen Unterrichtsfächern in einer Zwei- oder Drei-Fächer-Kombination studiert werden. Gegebenenfalls nachzuholende Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch oder Hebräisch können in den ersten Semestern erworben werden. Schulpraktika sind üblich. Die persönliche und berufliche Übereinstimmung der KandidatInnen mit den Lehren der katholischen Kirche muss vor Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis beziehungsweise der missio canonica durch zwei Referenzgeber bezeugt werden. Nach dem abgeschlossenen theologisch-religionspädagogischen Studium (1. Staatsexamen) erteilt der Bischof, in dessen Bereich der Ort des Referendariats liegt, die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis.

Im Anschluss an das zumeist zweijährige und erfolgreich absolvierte Referendariat (2. Staatsexamen) erteilt der Bischof, in dessen Diözese die zweite Lehramtsprüfung abgelegt wurde, die unbefristete missio canonica. Beim Wechsel an eine Schule in einem anderen Bistum wird diese zumeist problemlos anerkannt. ReligionslehrerInnen bilden sich vor allem theologisch und religionspädagogisch regelmäßig fort.

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